AGB

Stand: 10.01.2025

Talent Linx (im Folgenden „Talent Linx“) ist eine spezialisierte Personalberatung und -vermittlung, die sich auf die langfristige Unterstützung von Kandidaten in ihrer Karriere und deren Vermittlung an Unternehmen konzentriert. Diese Nutzungsbedingungen legen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Talent Linx und dem Kandidaten fest.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Die Begriffe in diesen Nutzungsbedingungen haben folgende Bedeutung:

  • Kandidaten: Personen, die sich bei Talent Linx registriert oder auf eine Stelle in einem Unternehmen beworben haben.
  • Unternehmen: Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen, die mit Talent Linx Verträge zur Personalvermittlung abgeschlossen haben.
  • Positionen: Zu besetzende Positionen in Unternehmen, wie z. B. Frontend Engineer, Backend Engineer, Full-Stack Engineer oder andere Positionen in der IT.
  • Vermittlung: Die Kontaktaufnahme zwischen Kandidaten und Unternehmen, mit dem Ziel, eine Anstellung ermöglichen. Die Vermittlung endet, sobald ein Vertrag zwischen Kandidat und Unternehmen zustande kommt oder abgelehnt wird.
  • Berufliche Beratung: Die fortlaufende Unterstützung und Beratung der Kandidaten, um berufliche Ziele zu klären und passende Vermittlungsoptionen zu entwickeln.

§ 2 Leistungsumfang und Gegenstand der Zusammenarbeit mit Talent Linx

Das Leistungsangebot von Talent Linx richtet sich ausschließlich an Personen, die eine Festanstellung in einem Unternehmen suchen. Talent Linx verpflichtet sich, sowohl den Kandidaten als auch den Unternehmen bei der erfolgreichen Vermittlung zu unterstützen. Die angebotenen Leistungen werden freiwillig erbracht und umfassen folgende Bereiche:

  1. Berufliche Beratung: Prüfung der Bewerbungsunterlagen, Besprechung der beruflichen Ziele und Beratung hinsichtlich möglicher Joboptionen. Talent Linx führt auch eine Analyse des Arbeitsmarktes durch und baut Beziehungen zu relevanten Unternehmen auf.
  2. Vermittlungsservice: Unterstützung bei der Bewerbung auf empfohlene Positionen, einschließlich der Erstellung und anonymisierten Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an Unternehmen. Kandidaten werden über den Stand der Bewerbung informiert und können entscheiden, ob sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen weiterleiten möchten.
  3. Kein Anspruch auf Leistungen: Es besteht kein Anspruch auf die Zusendung von Stellenangeboten, die Weiterleitung von Bewerbungsunterlagen oder auf spezifische Informationen.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kann entweder über die Website von Talent Linx oder per E-Mail abgeschlossen werden.
Vor dem Absenden des Vertragsangebots haben die Kandidaten die Gelegenheit, ihre Angaben zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages erhalten die Kandidaten eine Bestätigung per E-Mail.

§ 4 Pflichten des Kandidaten

Kandidaten haben folgende Verpflichtungen:

  1. Mitwirkungspflichten: Vorlage wahrheitsgemäßer Bewerbungsunterlagen, einschließlich eines tabellarischen Lebenslaufs.
  2. Informationspflichten: Anzeige eines zustande gekommenen Vertrags mit einem Unternehmen, einschließlich Angaben zur vereinbarten Vergütung auf Anfrage.
  3. Verschwiegenheitspflichten: Vertrauliche Informationen, insbesondere zu Unternehmen und Ansprechpartnern, dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder für direkte Bewerbungen unter Umgehung von Talent Linx genutzt werden.

§ 5 Vergütung, Provision, Reisekosten

Die Dienstleistungen von Talent Linx sind für Kandidaten kostenlos. Reisekosten für Vorstellungstermine bei Unternehmen werden nicht übernommen.

§ 6 Laufzeit und Beendigung des Vertrags

Der Vertrag kann jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Kandidaten verpflichten sich jedoch, innerhalb von 24 Monaten nach einer erfolgreichen Vermittlung über einen Vertragsabschluss mit dem Unternehmen zu informieren.

§ 7 Haftung

Talent Linx haftet uneingeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes. In anderen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.